Mitglieds-Antrag
Sie möchten als Mitglied dem Verein crazyartists e.V. beitreten? Füllen Sie einfach den Mitgliedschafts-Antrag aus und schicken ihr an die angegebene Adresse senden.
Mitgliedsbeiträge - Gebührenordnung des Vereins
Aufgrund §14 der Satzung von crazyartists e.V. vom 11. November 2008 ergeht folgende Gebührenordnung:
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- § 1
- Der monatliche Mindestbeitrag im Verein beträgt 2,50 €. Mitglieder mit geringen Einkommen (vgl. Hartz IV) können von diesem Mindestbeitrag befreit werden und zahlen dafür ermäßigt 1,25 € monatlich.
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- § 2
- Die Mitglieder des Chors "Schall & Rausch" zahlen einen jährlichen Beitrag von 144,-- €.
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- § 3
- Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zu entrichten, entweder halbjährlich oder jährlich. Sie sind am 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres fällig.
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- § 4
- Der Kassenwart hat auf einen regelmäßigen Eingang der Beiträge zu achten. Er ist ermächtigt, fällige Beitragszahlungen anzumahnen.
Von dem Beitragsschuldner kann ein Kostenbeitrag in Höhe von 5,-- € für jede erfolgte schriftliche Mahnung gefordert werden.
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- § 5
- Jegliche Rückforderungsrechte der Mitglieder wegen zu viel gezahlter Mitgliedsbeiträge sind ausgeschlossen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft gibt es keine Erstattung zu viel gezahlter Mitgliedsbeiträge.
Hamburg, den 11. November 2008
Bankverbindung siehe "Förderung / Spendenkonto"